Streupflicht und Räumpflicht sind kommunale Mitwirkungspflichten der Bürger und werden auf der Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes durchgeführt. Das bedeutet, dass Haus- und Grundstücksbesitzer oder deren Mieter dafür verantwortlich sind, dass bei Schnee und Eis niemand vor oder auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Eine juristische bzw. versicherungstechnische Hindernisstrecke.
Wir würden uns freuen, diese Verantwortung für Sie übernehmen zu dürfen. Wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung im Winterdienst und haben uns auch auf das aktuelle Winterdienstgesetz gut eingestellt. Sie können sich bei der Inanspruchnahme unserer Winterdienst-Leistungen darauf verlassen, dass Fachkräfte mit der erforderlichen Technik und ggf. in Handarbeit für eine gründliche, schonende und umweltfreundliche Auftragserfüllung sorgen. Der Winterdienst erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Witterungslage. Dazu zählen unter anderem die Temperatur, Dauer und Stärke des Schneefalls oder die Höhe der bereits vorhandenen Schneeablagerungen.
Die eingesetzten Techniken reichen vom Schneekehren bzw. Schneeräumen über Schneefräsen bis hin zum Streuen von Sand, Splitt oder Salz. Die hierbei geltenden kommunalen Vorschriften werden durch unser Unternehmen eingehalten. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Formulieren Sie einfach Ihre Wünsche und wir empfehlen Ihnen die geeigneten Lösungen, damit Sie Ihrer winterlichen Verantwortung ohne Sorgen gerecht werden können.
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