Winterdienst / Schneeräumung

Streupflicht
und Räumpflicht sind kommunale Mitwirkungspflichten der Bürger und werden auf
der Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes durchgeführt. Das bedeutet, dass
Haus- und Grundstücksbesitzer oder deren Mieter dafür verantwortlich sind, dass
bei Schnee und Eis niemand vor oder auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Eine
juristische bzw. versicherungstechnische Hindernisstrecke. Wir würden uns
freuen, diese Verantwortung für Sie übernehmen zu dürfen. Sie können sich bei
der Inanspruchnahme unserer Winterdienst-Leistungen darauf verlassen, dass
Fachkräfte mit der erforderlichen Technik und ggf. in Handarbeit für eine
gründliche, schonende und umweltfreundliche Auftragserfüllung sorgen.
Der Winterdienst erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Witterungslage. Dazu
zählen unter anderem die Temperatur, Dauer und Stärke des Schneefalls oder die
Höhe der bereits vorhandenen Schneeablagerungen. Die eingesetzten Techniken
reichen vom Schneekehren bzw. Schneeräumen über Schneefräsen bis hin zum Streuen
von Sand, Splitt oder Salz. Die hierbei geltenden kommunalen Vorschriften werden
durch unser Unternehmen eingehalten.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
• Schneeräumung und ggf. Streuen aller zum Grundstück gehörenden Flächen wie
Gehwege, Treppen, Straßenanteile, Einfahrten, Höfe und Zufahrten
• Vermeidung und Bekämpfung der Winterglätte auf Fahrbahnen
• Sauberhaltung aller zum Anwesen gehörenden Flächen
Formulieren Sie einfach Ihre Wünsche und wir empfehlen Ihnen die geeigneten
Lösungen, damit Sie Ihrer winterlichen Verantwortung ohne Sorgen gerecht werden
können.
Ihre Plan B Gebäudereinigung